Gemeinderat – Bedeutung und Definition

  • Der Gemeinderat ist ein Organ der Gemeinde und die politische Vertretung der Gemeindebürger.
  • Der Gemeinderat ist keine Behörde im institutionellen Sinne, da die Gemeinde im ganzen die Behörde ist. Er entscheidet über die Verwaltung der Gemeinde, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreis) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung im Auftrage des Staates zuweist
  • Er entscheidet über die Verwaltung der Gemeinde, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreis) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung im Auftrage des Staates zuweist (übertragener Wirkungskreis/Auftragsangelegenheiten), betroffen sind (Allzuständigkeit der Gemeinde) und nicht der Bürgermeister zuständig ist (Organzuständigkeit des Gemeinderats).
  • Der Gemeinderat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Gemeinde über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Gemeinde beinhalten.
  • Trotz der oberflächlichen Ähnlichkeiten zu einem Parlament handelt es sich beim Gemeinderat nicht um einen Teil der Legislative, sondern der Exekutive. Quelle: Wikipedia